AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OxyCare Medizintechnik GmbH


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Die OxyCare Medizintechnik GmbH (OxyCare) erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Für Reparatur- und Wartungsleistungen gelten gesonderte Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, sofern ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

2. Versand und Gefahrtragung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Sitz oder Lager von OxyCare. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, vor Versand schriftlich erklärten Wunsch des Käufers abgeschlossen; die Kosten trägt der Käufer. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Transporteur, Spediteur oder eine andere mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über, auch bei „frei Haus“ oder „Franko“. Bei Verbrauchern trägt die OxyCare das Transportrisiko bis zur Übergabe an den Verbraucher oder eine von diesem benannte empfangsberechtigte Person (§ 7b KSchG). Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher den Beförderungsvertrag eigenständig und ohne Nutzung einer von der OxyCare vorgeschlagenen Standardversandoption abgeschlossen hat. In diesem Fall gilt die auf Unternehmer anzuwendende Gefahrtragungsregel.

3. Teilleistungen, Leistungsverzug und Zurückbehaltungsrecht
OxyCare ist berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen, sofern ein objektiv feststellbares Interesse an einer teilweisen Vertragserfüllung besteht. Ist der Kunde Verbraucher, bedürfen Teilleistungen in jedem Fall seiner ausdrücklichen Zustimmung. Gerät OxyCare mit ihren Leistungen in Verzug oder wird die Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, kann der Kunde entweder unter Setzung einer angemessenen (nach Art und Umfang der Leistung sowie den tatsächlichen Leistungsmöglichkeiten von OxyCare entsprechenden) Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen oder auf die Vertragserfüllung bestehen und den Verspätungsschaden verlangen. Ein Verzug mit zulässigen Teilleistungen berechtigt nur zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teilleistungen (§ 918 ABGB). Schadensersatzansprüche wegen gänzlicher oder teilweiser Unmöglichkeit oder gänzlicher oder teilweiser Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von OxyCare, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Hat der Kunde seine Pflichten nicht erfüllt, ist OxyCare berechtigt, ihre Leistung bis zur vollständigen Erfüllung zurückzubehalten (§ 1052 ABGB).

4. Mängelrügepflicht für Unternehmer
Unternehmer im Sinne des UGB haben die Ware unverzüglich nach Übernahme auf Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel gemäß § 377 UGB der OxyCare unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Keine Anzeigepflicht gilt für nicht genehmigungsfähige Leistungen und offensichtliche (§ 378 UGB) oder vom Unternehmer im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges feststellbare versteckte Mängel sowie für alle von der OxyCare vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte oder verschwiegene Mängel. Die Beweislast hierfür trägt der Unternehmer.

5. Transportschäden
Erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers, insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr, muss dieser Transportschäden unverzüglich dem Transporteur melden und ein Schadensprotokoll erstellen; eine Haftung von OxyCare ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt der Versand auf Gefahr von OxyCare, insbesondere bei Verbrauchern als Käufer gemäß § 7b KSchG, sind erkennbare Transportschäden bei Warenübernahme zu dokumentieren und spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich mitzuteilen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht und dadurch vereitelten Ersatzansprüchen gegenüber dem Transporteur kann OxyCare beim Kunden Regress nehmen.

6. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Lieferfristen
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Netto-Preise angegeben sind. Bei Verbrauchergeschäften werden immer Bruttopreise angegeben. Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB bei Unternehmergeschäften und § 1333 ABGB bei Verbrauchergeschäften). Lieferfristen werden individuell vereinbart oder im Angebot angegeben. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, unbeherrschbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. OxyCare wird den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Behinderungen (auch wiederholt) hinweisen. Im Falle eines Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Verbraucherrechte nach dem KSchG bleiben hiervon unberührt.

7. Gewährleistung und Haftung
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 933 ABGB) bleiben unberührt. Bei Mängeln kann OxyCare nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz leisten (§ 932 ABGB); in den Fällen des § 933a Abs 2 ABGB steht dem Kunden auch Preisminderung oder Vertragsrücktritt zu. Schadenersatzansprüche bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), oder Fälle zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Personenschäden gilt keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 1489 ABGB). Im unternehmerischen Verkehr haftet OxyCare bei leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der gedeckten Betriebshaftpflichtversicherung. Für Verbraucher gelten in jedem Fall die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften.

8. Eigentumsvorbehalt
OxyCare behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch zukünftiger Forderungen samt Nebenforderungen (z.B. Transportkosten, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen) vor. Im Fall der Weitergabe von nicht vollständig bezahlter Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden tritt der Kunde (wenn er Unternehmer ist) bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Dritten aus dieser Weitergabe ab und verpflichtet sich, diese Forderungsabtretung entsprechend auf den Rechnungen an den Dritten oder in seinen Büchern zu vermerken. Im Fall des Zahlungsverzuges und nach Verstreichen der in der 2. Mahnung gesetzten Nachfrist ist OxyCare berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die den offenen Forderungen entsprechenden Waren (Artikel) an sich zu nehmen und bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag zu verwahren. Das Ansichnehmen und die Verwahrung der Waren gelten nicht als Vertragsrücktritt durch OxyCare. Die sonstigen Rechte von OxyCare aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt bleiben hiervon unberührt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt – sofern der Kunde Unternehmer ist – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von OxyCare in Wien als Gerichtsstand. OxyCare ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG; eine abweichende Gerichtsstandvereinbarung vor Entstehung der Streitigkeit ist unzulässig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbraucherverträgen gelten zusätzlich zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese für ihn günstiger sind (Art. 6 Rom-I-VO).

10. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Verbraucher im Sinne des KSchG können binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom im Fernabsatz gemäß FAGG abgeschlossenen Kauf zurücktreten. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware bzw. der letzten Teillieferung. Der Rücktritt ist der OxyCare Medizintechnik GmbH, Gattergasse 1A, 1110 Wien, office@Oxycare.at, +43 1 890 45 53, durch eine eindeutige Erklärung mitzuteilen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Rücktrittsfall erstattet OxyCare alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich Standardlieferkosten unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rückzahlung kann bis zum Rückerhalt der Ware oder dem Nachweis der Rücksendung zurückbehalten werden. Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Rücktritt, auf eigene Kosten zurückzusenden oder zu übergeben; rechtzeitige Absendung genügt. Für Wertminderungen haftet der Verbraucher nur, wenn diese auf einen Umgang zurückzuführen sind, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war. Kein Widerruf bei versiegelten Hygieneartikeln nach Öffnung sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder eindeutig personalisiert sind. 

Widerrufsformular_OC AT

11. Datenschutzerklärung
OxyCare verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind in der auf der Website von OxyCare unter [URL zur Datenschutzerklärung] abrufbaren Datenschutzerklärung beschrieben. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einverstanden; diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sofern die Verarbeitung nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

12. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link zu finden ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Stand 09 / 2025

 

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